Die Ablehnung eines berechtigten Schallschutz-Antrages - oder: (Stand 11.6.2012) Aus der Ablehnung vom 29.2.2012: "... Entsprechend den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 (PFB) sowie des Planergänzungsbeschlusses 'Lärmschutzkonzept BBI' vom 20. Oktober 2009 (PFBErg) befindet sich Ihr Grundstück außerhalb der Entschädigungs- und Schutzgebiete. D.h., es besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen für Ihr Wohngebäude. ..." Klare Aussage: Verbindlich für den Schallschutz sind die Flugrouten gemäß PFB. " ... In der Begründung Ihres Antrages verweisen Sie auf die nunmehr vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) am 26.1.2012 bekanntgegebenen Flugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Diesbezüglich möchten wir Sie wie folgt informieren: Die Schutz- und Entschädigungsgebiete des PFB in der Fassung des PFBErg haben, unabhängig von der Festlegung der Flugverfahren für An- und Abflüge am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) durch das BAF, zunächst weiterhin Bestand. Da die Festlegung der Flugverfahren kein Bestandteil der Planfeststellung bzw. der Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sein kann, enthielt der Planfeststellungsbeschluss bereits von Anfang an einen Vorbehalt dahingehend, dass die Schutz- und Entschädigungsgebiete insbesondere auch nach der erstmaligen Festlegung der Flugverfahren neu ausgewiesen werden können. ..." Bestätigung der obigen Aussage: Obwohl sie falsch sind, haben die Flugrouten nach PFB noch Monate, Jahre (?) Bestand. Im Gegensatz zu den Schutzgebieten sind die Flugrouten, auf denen sie basieren, nicht Bestandteil des PFB (Was für eine Logik!). Deswegen können nach Änderung der Routen auch Schutzgebiete geändert werden (müssen aber nicht?!?). " ... Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hatte sich dementsprechend in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 21.9.2011 auch verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete auf der Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) nach Maßgabe der ersten Fluglärmschutzverordnung insgesamt neu auszuweisen, und zwar unabhängig davon, ob sich der energieäquivalente Dauerschallpegel an der äußeren Grenze der Gebiete an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken um mehr als 2 dB(A) ändert. ..." Das ist unglaublich: Wenn die Aussage stimmt, hat das Bundesverwaltungsgericht die für die von Lärm Betroffenen so wichtige Festlegung des PFB mit einem Federstrich einfach außer Kraft gesetzt. "Die endgültigen und neuauszuweisenden Schutz- und Entschädigungsgebiete werden demnach frühestens Ende 2013 vorliegen." Also wird das nach der Verschiebung der Eröffnung 2014, 2015. Das ist ja wie ein Geschenk des Himmels: Die Realisierung der Schallschutzmaßnahmen dauert dann mindestens bis 2017, dem letzten möglichen Jahr für die Beantragung einer Schallschutzmaßnahme. Eine Garantie für die FBB, dass niemand mehr als einen Schallschutzantrag stellt - egal wo bis dahin wieviele Flugzeuge fliegen. "Um jedoch ausschließen zu können, dass bereits zum Eröffnungszeitpunkt die Auslöseschwellen aus dem Planfest-stellungsbeschluss außerhalb der derzeitig veröffentlichten Schutz- und Entschädigungsgebiete überschritten werden, wird die FBB auf der Grundlage des am 04.07.2011 von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) vorgestellten Entwurfs der Flugroutenplanung und auch der vom BAF festgelegten Flugrouten jeweils auf der Basis des für das Jahr 2015 zu erwartenden Flugverkehrsaufkommens (Eröffnungsszenario) nach Maßgabe der Kriterien des Planfeststellungsbeschlusses die Schutz- und Entschädigungsgebiete ermitteln. Auf dieser Grundlage wird dann auch den zusätzlich Betroffenen ebenfalls die Kostenerstattung für den erforderlichen Schallschutz gewährt werden. Hierzu hatte sich die FBB im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 21.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht verpflichtet." Jetzt hat sich wohl jemand im eigenen Lügengewirr verlaufen (die Ablehnung wurde am 29.2.2012 geschrieben, 3 Monate vor dem da noch gültigen Eröffnungstermin 3.6.2012): - Obwohl noch keine der notwendigen Berechnungsergebnisse vorliegen, will man binnen 3 Monaten aus-schließen, dass im gesamten realen Überfluggebiet die Auslöseschwellen überschritten werden! - Was soll der Hinweis auf die Empfehlungen des DFS? Die waren zu diesem Zeitpunkt seit 4 Wochen hinfällig. Reine Verdummung der Betroffenen, Zeitschinderei! - Wenn die Behauptung über die Verpflichtung vor dem Bundesverwaltungsgericht stmmen sollte und das BVerwG dem nicht widersprochen hat, dann hätte das deutsche Recht dem Unrecht im BER-Lärmschutz endgültig zum Durchbruch verholfen! "Unter Berücksichtigung des von der DFS am 4.7.2011 vorgestellten Entwurfes der Flugroutenplanung und den diesbezüglich mittlerweile vorliegenden Berechnungsergebnissen ist davon auszugehen, dass sich für Ihr Wohngebäude/Grundstück keine relevanten Änderungen hinsichtlich der Fluglärmbelastung ergeben werden." Und jetzt ist sie richtig hingefallen die FBB: Die am 4.7.2011 von der DFS veröffentlichten Routen-Vorschläge, die weitgehend denen des BAF entsprechen, enthalten also die 15 Grad nach Süden abknickende Route für Oststarts von der Südbahn nicht! Was für eine freche Lüge! Außer Dr. Johannsen, dem neuen berufenen Umwelt-Hauptverantwortlichen der FBB kann das wohl niemand begreifen (s. hier und hier). Hier wird eindeutig klar, worauf die FBB letztlich hinaus will: Die neuen Routen existieren zwar, erzeugen aber keine nennenswerte Mehrbelastung, besonders augenfällig bei allen Ost-Abflügen. Obwohl alle Abflüge anders verlaufen gibt es keine Neubetroffenheit, müssen keine neuen Messstellen eingerichtet werden! "Die Auswertung der vom BAF verbindlich festgelegten Flugrouten wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld. Sollten die Ergebnisse zeigen, dass Sie nunmehr zu den gemäß PFB Anspruchsberechtigten gehören, werden wir uns unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. ..." Es gibt keinen ersichtlichen Grund dafür - zumal nach eigener Aussage der FBB im Februar die Berechnungsergebnisse für die kaum abweichenden DFS-Routen schon vorlagen - diese wie auch die endgültigen BAF-Routen vor den Betroffenen geheimzuhalten.
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